Der Kirchenvorstand ist das repräsentative Leitungsorgan der Kirchengemeinde. Dieses Gremium wird aus der Gesamtheit der Mitglieder durch Wahl gebildet. Alle können über Personen ihres Vertrauens an Entscheidungen mitwirken, so dass das Gremium durch die begrenzte Zahl der Mitwirkenden arbeits- und entscheidungsfähig bleibt. In einer gottesdienstlichen Einführung werden Kirchenvorsteher(innen) für sechs Jahre ernannt. Die Vollendung des 18. Lebensjahres ist Voraussetzung, um dieses Amt wahrnehmen zu können. Pfarrer gehören in der Regel qua Amt dem Kirchenvorstand an.
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