Was ist, wenn die / der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten war?

Nicht selten erleben Pfarrer folgende Situation: Für die Angehörigen bricht nach dem Tod eines nahestehenden Menschen eine Welt zusammen und dann kommt noch dieses hinzu: Der / die Verstorbene war nicht in der Kirche. Als Säugling wurde er / sie getauft, als Erwachsene trat er / sie aus. Für die Angehörigen, die ohnehin schmerzlich unter Verlust dieses nahestehenden Menschen leiden, tritt plötzlich die Frage auf: „Wer beerdigt ihn / sie? Ob wir den Pfarrer trotzdem fragen dürfen?"
Sie dürfen. Zwei Gedanken sind zu berücksichtigen: 1. Es geht um den Willen des verstorbenen Menschen. Wenn er zu Lebzeiten eine kirchliche Bestattung nicht abgelehnt hat, steht einer solchen - trotz seines Kirchenaustritts - prinzipiell nichts im Weg.
Wenn er jedoch aus der Kirche ausgetreten ist und nicht kirchlich bestattet werden wollte, sollte dieser Wille respektiert werden. In besonderen Fällen kann aus seelsorgerlichen Gründen auf Wunsch der Angehörigen dennoch eine kirchliche Trauerfeier stattfinden. Das ist mit dem zuständigen Pfarrer abzusprechen.
2. Denn bei Trauerfeiern stehen nicht nur der verstorbene Mensch, sondern zugleich die Angehörigen im Mittelpunkt. Auch für sie stehen die Pfarrer zur Verfügung. Die Begleitung der Angehörigen stellen eine wichtige Aufgabe in der evangelische Seelsorge dar, von der niemand ausgeschlossen werden soll.
Manche Menschen empfinden diesen Standpunkt als ungerecht und unzumutbar: „Die Kirche macht sich doch unglaubwürdig, wenn ihre Pfarrer auch noch solche Menschen beerdigen, die nicht in der Kirche sind. Und Außerdem: Wozu zahle ich dann überhaupt noch die Kirchensteuer?" Gott sei dank, dass es Menschen gibt, die ihre Kirchensteuer bezahlen. Nur auf diese Weise kann dieser umstrittene und nicht einfache Akt der Nächstenliebe an einem Ausgetretenen und seinen Angehörigen getan werden.

 

Was kostet die kirchliche Trauerfeier?

Die Kosten für die Aussegnung, das Trauergespräch, den Gottesdienst und den seelsorgerlichen Beistand durch die Pfarrer trägt die Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig. Für die Nutzung der Trauerkapelle in Oker (wie auch die Kapellen auf den Friedhöfen Feldstr. und Hildesheimer Str. in Goslar) werden Gebühren von der Stadt Goslar erhoben.

 

Kosten für Sarg und Blumenschmuck

Die Kosten für den Sarg und den Blumenschmuck unterscheiden sich erheblich. Ein würdevoller Abschied verlangt nicht nach der teuersten Lösung. Wenn Sie ein Bestattungsinstitut beauftragen, wird es Sie dahin gehend beraten, einen angemessenen Rahmen zu finden.
Welche Musik kann gespielt werden?
In Friedhofskapellen steht eine Orgel. Eine Organistin oder ein Organist kann die Trauerfeier begleiten, das ist vor allem dann geeignet, wenn die Trauergemeinde singt, vielerorts kann auch ein/e Solist/in, etwa für Cello oder Querflöte, engagiert werden. In allen anderen Fällen können geeignete Stücke von
einer CD eingespielt werden (hierbei werden GEMA-Gebühren fällig). Einen CD-Player stellen die Bestattungsunternehmen in der Regel zur Verfügung. Die Musikauswahl sollte unbedingt mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer abgesprochen werden. Die Musik darf nicht im Widerspruch zu den christlichen Glaubensinhalten stehen.

 

Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?

Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, dass der Gesang viele Menschen in ihrem Schmerz trösten kann. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Dabei trösten / helfen die Liedtexte in Verbindung mit Musik oft mehr als nur Worte allein.
Es ist auch möglich, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen.

 

Wann endet der Beistand der Evangelischen Kirche?

Genau genommen nie. Kirchliche Formen des Gedenkens, wie zum Beispiel die Ewigkeitssonntage (Totensonntage), halten die Erinnerung wach. Die Pfarrerin oder der Pfarrer wird Sie auf Ihren Wunsch hin auch in Zukunft besuchen. Darüber hinaus gibt es in vielen Gemeinden spezielle Angebote wie Besuchskreise oder Trauergruppen, an denen Sie teilnehmen können. Nähere dazu erfahren Sie unter Aufgabenfeld der Kirchengemeinde".

Ihr Ansprechpartner

Martin Feuge

Geschäftsführender Pfarrer
Martin Feuge
05321/6022
pfarrer@kirchengemeinde-oker.de

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