Checkliste - Ein Mensch ist gestorben: Was ist zu tun?
Der Tod eines Angehörigen bedeutet nicht nur Trauer und Schmerz. Es gibt auch einen erheblichen Organisationsaufwand zu meistern.
Die Bestattung ist nur eine Aufgabe von vielen. Von der Erbschaft über Versicherungen bis zu Zeitungsabonnements ist eine Vielzahl von Dingen zu beachten und zu regeln. Die folgende Liste soll Ihnen dabei helfen.
Amtsgericht:
Erbschein beantragen.
Vorzulegen sind: Sterbeurkunde, eventuell das Testament. Falls notarielles Testament oder Erbvertrag vorhanden: Notariatsanschrift, inklusive Nummer der Urkundenrolle sowie Beurkundungstag mitteilen.
Arbeitgeber:
Über Todesfall informieren, Sterbeurkunde beifügen.
Übergabe von persönlichen Sachen aus Büro bzw. Arbeitsunterlagen von zu Hause abstimmen.
Arzt:
Stellt den Totenschein aus, der für die Sterbeurkunde notwendig ist.
Bei Freitod oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden (übernimmt meist der Arzt).
Banken:
Girokonten, Sparbücher, Darlehensverträge abwickeln.
Hinweis: Erbschein erforderlich. Gemeinsame Konten oder Verfügungsberechtigungen (Vordrucke der Bank dort hinterlegen) ermöglichen auch ohne Erbschein einen Zugriff auf Konten, beispielsweise zur Deckung der Beerdigungskosten.
Bausparkassen:
Bausparverträge abwickeln.
Hinweis: Erbschein erforderlich.
Bestattunginstitut:
Übernimmt die Organisation der Bestattung, Extraleistungen nach Vereinbarung
Hinweis: Gibt es einen Vorsorgevertrag der/des Verstorbenen mit einem bestimmten Institut?
Betriebliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft:
bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche.
Blumengeschäft:
Kränze, Trauerschmuck (bei vielen Bestattern als Extraleistung).
Druckerei:
Danksagungen, Sterbebilder etc.,
bei vielen Bestattern als Extraleistung.
Friedhofsverwaltung:
Bestattungszeitpunkt und Grabkosten abklären (übernimmt in vielen Fällen der Bestatter).
Krankenkasse:
Abmelden und Sterbegeld beantragen
Hinweis: Sterbeurkunde notwendig, Versicherungsnummer.
Nahe Angehörige und Freunde benachrichtigen.
Pfarrerin oder Pfarrer ansprechen
Sie werden in Ihrer Trauer begleitet, die Organisation der Trauerfeier wird abgesprochen.
Hinweis: Wenn der bzw. die Verstorbene abgeholt wird, können Sie den Abschied mit einer Aussegnung begleiten lassen. Teilen Sie dies dem Pfarrer mit.
Rentenversicherung/Versorgungsamt:
Eventuell zustehende Hinterbliebenenbezüge beantragen.
Notwendig: Sterbeurkunde, Personalausweis, Versicherungsnummer.
Hinweis: Fristen beachten - spätestens einen Monat nach dem Tod (übernimmt in manchen Fällen der Bestatter).
Standesamt:
Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung beantragen.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat. Das ist nicht immer (z.B. bei Unfall) das Standesamt des Wohnortes.
Vorzulegen sind: Personalausweis des/der Verstorbenen, Totenschein sowie bei Ledigen Geburts-, bei Verheirateten Heiratsurkunde, bzw. Familienstammbuch.
Telekom:
Telefon ab- oder ummelden, möglicherweise Telefonbucheintrag ändern.
Vereine und Organisationen:
Mitgliedschaft kündigen.
Verlage und Zeitungen:
Abonnements kündigen.
Vermieter:
Mietvertrag kündigen, bzw. als Ehegatte oder Familienangehöriger in das Mietverhältnis eintreten.
Versicherungen:
Lebensversicherungen (Mitteilungsfristen beachten - meist 48 Stunden, Versicherungsurkunde vorlegen).
Kranken-, Hausrat-, Haftpflicht- sowie andere Versicherungen kündigen. Bei Tod durch Unfall: Gelder von Unfallversicherungen beantragen.
Versorgungsbetriebe:
Wasser und Strom abmelden.
Zeitung:
Todesanzeige aufgeben (bei vielen Bestattern als Extraleistung).
Zusatzversorgungskassen, Betriebsrentenkassen,
Gewerkschaften:
Eventuell zustehende Gelder beantragen
notwendig: Sterbeurkunde, Personalausweis, Versicherungsnummer - Fristen beachten.
Vorsicht Bauernfänger":
Keine zweifelhaften Rechnungen bezahlen, die nach Erscheinen der Todesanzeige eintreffen. Gegebenenfalls eine Vertragskopie verlangen. Während der Beerdigungszeit/Trauerfeier möglichst jemand in der Wohnung lassen. Auch Betrüger/Einbrecher lesen Todesanzeigen.
[Quelle: www.ekhn.de]